Sozialwahl 2023

Die Sozialwahl 2023 steht vor der Tür.

Wahlunterlagen anfordern und Liste 4 wählen!

Die ersten 7 Kandidaten auf unserer Liste stellen sich vor:

Unser Arbeitskreis weist darauf hin:

Mitglieder der Landwirtschafltichen Berufsgenossenschaft, die bis heute keine Fragebögen oder Wahlunterlagen bekommen haben, sollten sich schnellstens bei der SVLFG melden!

Wir wünschen uns eine möglichst hoheWahlbeteiligung und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel

Heinrich Eickmeyer, Dietrich Hugenberg

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Erstmalig tritt Verbändebündnis zur Agrarsozialwahl 2023 an

Gemeinsame Pressemitteilung
Erstmalig tritt Verbändebündnis zur Agrarsozialwahl 2023 an

Im Mai 2023 findet bundesweit die Sozialwahl 2023 statt – auch in der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Mehr als 1,5 Millionen Versicherte wählen die Vertreter:innenversammlung der SVLFG. Erstmalig tritt mit der Liste 4 „Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023“ auch ein Zusammenschluss aus 12 landwirtschaftlichen Verbänden zur Wahl in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) an. Es geht um viel: 
Das gewählte Gremium entscheidet über Beiträge, Leistungen und das Beratungsangebot der Sozialversicherung. Damit hat es einen großen Einfluss auf das Einkommen und das Sozialleben der landwirtschaftlichen Betriebe.

 „Als Stimme der bäuerlichen Basis treten wir an für eine gerechtere Agrarsozialpolitik. Konkret fordern wir mehr Transparenz, Beitragsgerechtigkeit und eine Förderung von Existenzgründer:innen und Junglandwirt:innen in der SVLFG“, so Isabella Hirsch (Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft), die Spitzenkandidatin vom Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023. „Wir fordern eine existenzsichernde Rente in der Landwirtschaft, denn diese liegt momentan weit unter dem Bundesdurchschnitt. Landwirt:innen leisten tagtäglich viel in unserer Gesellschaft. Trotzdem ist es ihnen nicht möglich, eine vollwertige, sichere Rentenvorsorge aufzubauen. Hier braucht es Änderungen, damit sie im Alter selbstbestimmt leben können.”

Das Aktionsbündnis setzt sich außerdem für mehr Transparenz beim Zustandekommen der Beschlüsse ein. „In jedem anderen Parlament oder Gemeinderat werden Beschlussvorlagen und Alternativen vorab öffentlich gemacht. Das fordern wird auch für die SVLFG – und das ist umso wichtiger, weil die Mitglieder keine Wahlfreiheit haben”, meint Hans Brunner, (Listenplatz 2, Verband der Landwirte im Nebenberuf e.V. Landesverband Bayern), Landwirt aus Waldkirchen.

„Ein gerechter und solidarischer Beitrag zur SVLFG sieht anders aus!”, sagt Engelbert Vogler (Listenplatz 7, BDM), Milchviehhalter aus Stötten. „Ein vergleichsweise kleiner Betrieb muss pro Kuh ungefähr doppelt so viel zahlen wie ein Betrieb mit 400 oder mehr Kühen. Deshalb treten wir als Aktionsbündnis dafür ein, die Benachteiligungen für kleinere Betriebe – besonders in der Milchviehhaltung – abzubauen.“ Auch Betriebe mit besonders artgerechten Haltungsverfahren (z.B. horntragende Tiere, Haltung von Bullen in der Herde) dürfen nicht benachteiligt werden. Ähnliches gilt für andere Tierarten und auch für Bienenvölker.

Im Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023 haben sich 12 Organisationen zusammengeschlossen: die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel, die ökologischen Anbauverbände Bioland, Biokreis, Demeter und Naturland, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), das Bündnis junge Landwirtschaft, Landwirtschaft verbindet Deutschland (LSV), der deutsche Berufs- und Erwerbs Imker Bund (DBIB), die junge Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (jAbL) und der Verband der Landwirte im Nebenberuf e.V. Landesverband Bayern. Insgesamt 20 Kandidat:innen und ihre 20 Stellvertreter:innen stehen für die Liste 4: Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023 zur Wahl.

Hintergrundinformationen:

Die ausführlichen Forderungen des Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023 sowie Informationen zu den Kandidat:innen, ihren Stellvertreter:innen und den beteiligten Verbänden finden Sie unter: www.agrarsozialwahl.de    

Die Wahlunterlagen werden seit Mitte April versendet und müssen bis zum 31. Mai bei der SVLFG vorliegen.

Kontakt für die Presse:

Anastasia Kühn (AbL, Koordination “Aktionsbündnis Agrarsozialwahl)
E-Mail: kuehn@abl-ev.de
Telefon: 0151 59432566

Isabella Hirsch (AbL, Kandidatin Listenplatz 1)
E-Mail: isabella.hirsch@gmx.de
Telefon: 0170 5819414

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Unser Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023 tritt in die heiße Wahlkampfphase ein! Wählt Liste 4 !

Wie Sie wissen, wird am 31.05.2023 die Sozialwahl für die Vertreterversammlung der SVLFG als Briefwahl durchgeführt.

Unser Aktionsbündnis hat einen Flyer erstellt, der Ihnen alles Wissenswerte erklärt.

Wir rufen Sie in unserem Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel und alle anderen auf, an der Wahl teilzunehmen und die Liste 4 zu wählen. Dort stehen unsere Vertreter an oberer Stelle, um Ihre Interessen in der Vertreterversammlung in der bewährten Form durchzusetzen.

Alle Mitglieder der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind zur Wahl aufgerufen und erhalten in diesen Tagen einen Fragebogen, den Sie bitte umgehend ausfüllen und zum Absender zurückschicken. Nur dann haben Sie die Gewähr, dass Sie auch Ihren Wahlschein erhalten!

Wenn Sie keinen Fragebogen erhalten oder danach keinen Wahlschein von der SVLFG bekommen, bitten wir Sie doch, für uns bei Ihren Freunden und Nachbarn für die Liste 4 zu werben!

Bedauerlicherweise sind unsere landwirtschaftlichen Rentner, die nicht Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind, nach wie vor von der drittgrößten Wahl in Deutschland ausgeschlossen.

Das Bundessozialgericht hat unsere Klage abgewiesen und mit Urteil vom

13.10.2022 (Az. B 2 U 6/22 R) die Auffassung der SVLFG bestätigt, dass die von ihr vorgenommene Regelung nicht gegen Art. 3 des Grundgesetzes verstößt. Für uns bleibt unverständlich, warum diese Diskriminierung nach dem Antidiskriminierungsgesetz rechtens sein soll!

Wir haben deshalb gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Agrarsozialwahl beschlossen, die möglichen Rechtswege weiter zu gehen, um diese undemokratische Entscheidung aufzuheben.

Für diese Rechtsverfolgung bitten wir um Ihre finanzielle Unterstützung auf unser

Konto IBAN DE74 4825 0110 0008 0101 67

Bitte geben Sie unseren Bewerbern für die Vertreterversammlung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Ihre Stimme. Jede Stimme zählt! Wählt Liste 4 !

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Agrarsozialwahl 2023 kommt in Riesen Schritten!

Es geht wieder los! 10 Verbände in der Landwirtschaft , unter anderen AbL, BDM, Bioland, Demeter und Berufsimker haben sich zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, um mehr Gewicht in der Vertreterversammlung der SVLFG zu bekommen. Unser Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel unterstützt dieses Aktionsbündnis ausdrücklich!

Bitte unterstützen Sie das Aktionsbündnis. Nähere Einzelheiten finden Sie im Internet unter: http://www.agrarsozialwahl.de oder aktionsbündnis agrarsozialwahl2023. Dort können Sie auch Unterstützerlisten ausdrucken und Unterschriften sammeln. Bitte beachten Sie die dort aufgeführte Vorgehensweise und weichen Sie nicht davon ab, damit die Unterschriftenlisten nicht ungültig werden. Bitte keine Zahlen für eine Nummerierung einsetzen. Die ausgefüllten Unterschriftenlisten für SofA und Arbeitgeber bitte bis zum 20. Oktober an folgende Adresse per Post verschicken:

D. Hugenberg

Gut Rohbraken

32699 Extertal

Auch das Forderungsprogramm können Sie dort nachlesen. Viele der jetzigen Kandidaten haben auch seinerzeit bei der Freien Liste Eickmeyer2017 kandidiert.

Am 13. Oktober wird hoffentlich über unsere Klage beim Bundessozialgericht entschieden, ob die Sozialwahl in der Landwirtschaft 2017 rechtswirksam war oder wiederholt werden muss. Der Grund war, dass nur in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gewählt wurde und damit ca. 500.000 landwirtschaftliche Rentner von der Sozialwahl ausgeschlossen waren. Diese falsche Rechtsauffassung hat der Vorstand der SVLFG trotz anderslautenden Urteils des Landessozialgerichts NRW auch für die Sozialwahl 2023 vorgesehen. Auch hier werden die meisten landwirtschaftlichen Rentner von der Sozialwahl ausgeschlossen. Nach unserem Demokratieverständnis ist das nicht hinnehmbar. Deshalb werden wir bei negativem Ausgang weiter klagen. Immerhin ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland!

Wir bitten um Ihre Unterstützung und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel

D. Hugenberg auch in Vertretung von Herrn Eickmeyer

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Stellungnahme unserer Anwältin Frau Sieverdingbeck- Lewers zum Urteil des Landessozialgerichts Hessen 28.1.2022

Sozialwahl 2017 ungültig!

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Stärkung der Kleinbauern in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Das Landessozialgericht in Darmstadt hat die Position der Kleinbauern in Deutschland gestärkt. In einem Verfahren gegen die Benachteiligung kleinbäuerlicher Betriebe in den turnusmäßig alle 6 Jahre stattfindenden Sozialwahlen hat das Gericht anerkannt, dass die kleinbäuerlichen Betriebe ein Wahlrecht haben und bei entsprechender Quote eigene Vertreter in die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entsenden dürfen, die sich dort gleichberechtigt zu den Großbetrieben für die sozialen Belange der Kleinbauern einsetzen. Damit haben sich die Kleinbauern erstmals gegen den Deutschen Bauernverband und dessen Politik zur Förderung der großbäuerlichen Agrarindustrie durchgesetzt. Die Kleinbauern erhalten damit die Chance, sich gegen das politische Konzept des Deutschen Bauernverbandes „Wachsen oder Weichen“ zur Wehr zu setzen.

Zu den kleinbäuerlichen Forderungen zählen unter anderem angepasste Beiträge in der Unfallversicherung für kleine Waldflächen, Leistungsanspruch auch bei privaten Arbeiten, wer BG-Beiträge bezahlt, muss auch bei Unfällen Leistungen bekommen, keine Rabattierung der Großbetriebe, die Besetzung des Vorstandes muss die Zusammensetzung der Mitglieder widerspiegeln usw.

Indem das Gericht unter dem Vorsitz der Richterin Forster vom ein 9. Senat entschieden hat, dass „das Vorgehen der SVLFG ein Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes darstellt, weil durch diese Vorgehensweise mehreren 100.000 Beziehern einer landwirtschaftlichen Altersrente das aktive und passive Wahlrecht genommen worden ist.

„Das Wahlverfahren war fehlerhaft, weil die Wahl ausschließlich im Zweig der Berufsgenossenschaft der SVLFG durchgeführt wurde. Dies war jedoch nach Vereinigung aller Versicherungszweige der SVLFG auf einen Träger zum 1.1.2013 nicht mehr möglich“ erklärte Rechtsanwältin Sieverdingbeck-Lewers (Telgte), die den Kläger Heinrich Eickmeyer (Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel) vertreten hat.

Die Revision wurde zugelassen. Es ist zu wünschen, dass diese Entscheidung ihren Niederschlag bereits im nächsten Jahr findet, denn in 2023 findet die nächste Sozialwahl statt.

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Fröhliche Weihnachten und einen gesunden Rutsch in das neue Jahr wünschen wir allen Betroffenen der Hofabgabeklausel!

Das Jahr ist wieder so schnell vergangen und wir haben zu tun, dem schnellen Wandel zu folgen. Nach wie vor versuchen wir Betroffenen in der Auseinandersetzung mit der LSV zu helfen. Rechtlich unterstützt uns in bewährter Weise Frau Sieverdingbeck-Lewers, die übrigens zum Ende dieses Jahres ihre bisherige Kanzlei verlässt und zur Kanzlei Mönig+Mönig nach 48291 Telgte wechselt. Telefonisch ist sie zu erreichen: 02504-5031. Ihre E-Mail-Adresse lautet: sieverdingbeck@kanzlei-moenig.de

Herr Eickmeyer hat sich nach seinem Schlaganfall etwas erholt, kann aber an unserem Schriftwechsel über das Internet nicht mehr folgen. Er verfolgt aber sehr interessiert unsere Aktivitäten. Wenn Sie mit ihm Kontakt aufnehmen wollen, bitte über den postalischen Weg mit der bekannten Adresse.

Vor Kurzem haben erste Gespräche wegen der Sozialwahl 2023 begonnen. Wir werden eine eigene Liste aufstellen. Dazu bedarf es aber noch viel Arbeit.

Wie Sie sicher wissen, liegt unsere Klage wegen des Ausschlusses der landwirtschaftlichen Rentner von der letzten Sozialversicherung immer noch bei dem zuständigen Landgericht. Es ist uns aber eine baldige Entscheidung in Aussicht gestellt worden!

Herr Seeger hat Herrn Eickmeyer in der letzten Vertreterversammlung in Kassel vertreten und einiges berichtet. Unsere Interessen werden von ihm gut wahrgenommen.

Mit diesem kleinen Bericht möchten wir uns verabschieden und wünschen Ihnen allen vor allem Gesundheit!

Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel

Heinrich Eickmeyer, D. Hugenberg

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Etwas Neues zum Thema Hofabgabeklausel und deren Nachwehen.

Ihnen dürfte bekannt sein, dass wir mit einem Musterprozess eine Verzinsung der Rentennachzahlungen verfolgen. Beim Landessozialgericht Essen wurden diese Forderungen allerdings kürzlich zurückgewiesen, aber ein Rechtsmittel zugelassen.

Wir werden also in die nächste Instanz gehen, weil wir glauben, dass eine Ungleichheit gegenüber den Rentenempfängern besteht, die ihren Betrieb rechtzeitig abgegeben haben und Rente beziehen konnten.

Viele Grüße auch von Herrn Eickmeyer, dessen Gesundheitszustand unverändert ist, er kann sich zu Hause mit dem Rollator bewegen und freut sich über Grüße von Ihnen!

Ihnen und Ihren Familien alles Gute und bleiben Sie gesund!

Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel

Dietrich Hugenberg

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Nach dem Triell der 3 Kanzlerkandidaten gestern bei RTL geben wir Ihnen einen Kommentar von Herrn
Gabor Steingart                                                 30.08.2021
Bleibtreustr. 20
10623 Berlin                
zur Kenntnis weiter, weil wir ihn für lesenswert halten!   


                                                                                    Guten Morgen,
das beherrschende Thema aller Medien ist heute Morgen das erste TV-Triell der Kanzlerkandidaten. Millionen Zuschauer hatten RTL eingeschaltet. Fast zwei Stunden wurde – moderiert von Pinar Atalay und Peter Kloeppel – in Berlin Adlershof debattiert. Dazu fünf Anmerkungen: 1. Annalena Baerbock ist von ihrem Stolperstart genesen. Sie war die Angriffsfreudigste in der Runde – forsch, manchmal auch frech. Falls sie in den letzten Wochen die Selbstzweifel gequält haben sollten, wovon auszugehen ist, ließ sie sich gestern nichts anmerken. Ihr Lächeln wurde an- und ausgefahren wie ein Klappmesser. Ihr Lieblingsopfer: Armin Laschet.
   
2. Olaf Scholz blieb auch in dieser Runde der, der er ist. Er hat nun mal als SPD-Generalsekretär in der Munitionsfabrik für politische Propaganda seine Lehre absolviert. Er weiß, wie man die Worte balanciert, die Mimik unter Kontrolle hält und persönliche Beziehungen im politischen Nahkampf einsetzt. So gesehen war sein Kompliment an Annalena Baerbock („Engagierte Politikerin”) nicht persönlich, sondern politisch. Nur mit ihr kann – und will – er weiter eine führende Rolle in der Bundespolitik spielen. Rot-Grün lebt – und sei es in der Fantasie der Akteure.
 
3. Armin Laschet war besser als sein Ruf. Er hat gekämpft, aber überrascht hat er nicht. Sein Diktum, die Tassen im Schrank zu lassen, ist vernünftig, aber macht im Fernsehen nicht viel her. Das Modernisierungsjahrzehnt, von dem in seinen Vorträgen jetzt oft die Rede ist, spielte gestern Abend keine Rolle. Stattdessen versprach er Kontinuität und Stabilität. Damit fiel er hinter die eigene Erkenntnis und – wichtiger noch – hinter die objektive Notwendigkeit des Landes zurück. Mit dieser Art Performance, die man ohne Polemik als „Wahlkampf ohne Kampf“ beschreiben kann, gewinnt man den Ehrenpreis der Humanistischen Union, aber nicht das Kanzleramt. 4. Die Machtfrage wurde im Schlussakkord doch noch angesprochen. Laschet nahm all sein Provokationspotenzial zusammen und thematisierte die Camouflage des SPD-Kandidaten bezüglich der Linkspartei. Die Tatsache nämlich, dass der Scholz-Wähler nicht sicher sein kann, dass seine Stimme machtpolitisch nicht doch an die Linkspartei weitergereicht wird, bleibt die große Unheimlichkeit dieser Wahl. Das eben unterscheidet die Scholz-Wahl von der Helmut-Schmidt-Wahl. Wer 1976 Schmidt wählte, bekam Schmidt. Der Mann war unverbiegbar. Wer Scholz wählt, ist womöglich nur der Steigbügelhalter für eine errötete Republik.
5. Der gute Journalist muss – um mit dem Dichter und Futuristen Wladimir Majakowski zu sprechen – der Wirklichkeit eine Stunde voraus sein. Doch der Blick um die nächste Biegung fehlte gestern Abend. Das Moderatoren-Pärchen war der journalistischen Augenblicksgier verfallen. Dabei haben wir es nach 16 Jahren Merkel mit einem veritablen Reformstau zu tun. Hinterm Horizont geht es so nicht weiter. Die Staatlichkeit ist verstaubt; die demografischen Probleme schieben sich wie eine Endmoräne ins Tal der Zukünftigen, das geostrategische Denken scheint ausgestorben und über alledem thront eine Kanzlerin, so starr und so wächsern als hätte Madame Tussauds sich ihrer zu Lebzeiten schon angenommen. Nichts davon wurde adressiert – von den Moderatoren nicht, aber eben auch nicht von Laschet und Baerbock. Fazit: Der Kontrast zu den amerikanischen Präsidentschaftsduellen könnte größer kaum sein. Im US-Mehrheitswahlsystem – das ein The-Winner-Takes-It-All-System ist – wird mit harten Bandagen um die Macht gerungen: Der oder ich, lautet die Frage. Das deutsche Verhältniswahlrecht bringt immer mehr als einen Gewinner hervor. Das bedeutet: Die Gegner von gestern sind die Koalitionspartner von morgen.
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Hier meldet sich wieder einmal nach langer Pause unser Arbeitskreis:

Wie schon berichtet, setzt die SVLFG bei der Nachzahlung von Renten aufgrund des von uns erstrittenen Urteils beim Bundesverfassungsgericht immer noch auf Streit vor den Sozialgerichten und auf Vergleiche zulasten der Betroffenen. Das ist und bleibt ein Skandal!

Wir hoffen aber, dass die überwiegende Mehrzahl der Landwirte nun endlich ihre Altersrente erhält und trotzdem weiter wirtschaften kann, wenn es der Einzelne will. Die erhöhten Krankenkassenbeiträge sind ein Ärgernis, was wir aber im Wesentlichen dem Bauernverband und der CDU zu verdanken haben.

Ein Thema, was wir schon öfter auf dieser Seite kritisiert haben, ist die Pressefreiheit in landwirtschaftlichen Wochenblättern.

Im landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe vom 28. Januar und 6. Februar 2021gab es zwei Beiträge: „Wer redet mit dem Handel?“und „Zu Schwert und Pflug kommt Alu-Hut“.

Da geht es im Wesentlichen um die Weigerung des Bauernverbandes (Herr Rukwied), gemeinsam mit den übrigen aktiven Gruppierungen aus der Landwirtschaft (AbL, BDM, LsV usw) mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) über Preise zu sprechen. Dieses hatte der LEH gefordert.

Ich habe daraufhin einen Leserbrief an das landwirtschaftliche Wochenblatt mit folgendem Inhalt geschrieben und um Veröffentlichung gebeten:

Arroganter Bauernverband verhindert bessere Erzeugerpreise in der Landwirtschaft.

Die Weigerung von Herrn Rukwid , an Gesprächen mit der Abnehmerseite (LEH) für bessere Preise teilzunehmen, führt zu immer weiterer Spaltung der landwirtschaftlichen Interessenvertretung. Das Ergebnis ist die Bildung immer neuer Gruppen von aktiven Landwirten, die mit dem Vorgehen des Deutschen Bauernverbandes nicht einverstanden sind. Diese Schwächung des einheitlichen Auftretens der Landwirte verhindert wirksame Vereinbarungen mit der Abnehmerseite zu besseren Preisen. Beide Artikel beklagen diesen Zustand.

Jüngste Beispiele sind die Bildung der aktiven Landwirte von „Land schafft Verbindung „(Ls V), an denen Herr Rukwied Gespräche mit Aldi und Co. ablehnt. Leider stimmt der Alleinvertretungsanspruch des Bauernverbandes schon lange nicht mehr: die Bildung der ABL, MDL und neuerdings der LsV beweisen die Unzufriedenheit der Landwirte mit der Verbandsarbeit.

In unserem fast zehnjährigen Kampf für die Abschaffung der Hofabgabeklausel gab der Deutsche Bauernverband endlich öffentlich zu, in der Hauptsache die großen Betriebe in Deutschland vertreten zu wollen. Dafür war ihm die zwangsweise Abgabe von Flächen der kleinen Landwirte an Großbetriebe gerade recht.

Solange die Erzeuger von landwirtschaftlichen Produkten nicht mit einer Stimme gegenüber der Abnehmermacht sprechen, werden sich auch die Erzeugerpreise nicht wesentlich verbessern. Der Handelsseite kann es ja nur Recht sein, wenn die Erzeugerseite nicht mit einer Stimme spricht.

Die die vornehmste Aufgabe des Deutschen Bauernverband müsste darin liegen, diese verschiedenen Gruppierungen wieder mit in seine Runde aufzunehmen und mögliche Kompromisse zu erarbeiten. Aber vermutlich ist dazu die Führung des Deutschen Bauernverbandes nicht fähig und möglicherweise auch nicht willig.

Wie viel Austritte sollen noch erfolgen, bevor der Deutsche Bauernverband wach wird und umsteuert? Wo bleibt da der Raiffeisen – Gedanke? Es ist ein Trauerspiel!

D.Hugenberg

32699 Extertal

Die beiden oben kursivgeschriebenen Absätze wurden gestrichen!

Daraufhin habe ich den Chefredakteur des landwirtschaftlichen Wochenblattes mit folgender E-Mail angeschrieben:

Sehr geehrter Herr Chefredakteur Patrick Liste persönlich!

ich bedanke mich für die Wiedergabe meines obigen Leserbriefes, der sicherlich vielen Berufskollegen aus der Seele spricht. Allerdings war ich erschrocken, dass Sie drei Absätze daraus gestrichen haben. Zur Klarheit habe ich diesen Text Ihnen noch einmal beigelegt und die Passagen unterstrichen, die weggelassen wurden.

Als ich das Herrn Eickmeyer erzählte, hat er sich wohl an die Redaktion gewandt und von Ihnen einen Rückruf erhalten.

Ich würde gerne von Ihnen wissen,

1. wer diese Zeilen gestrichen hat und

2. warum diese Passagen nicht mit veröffentlicht wurden?

Regelmäßig wird Ihr Hinweis „Leserbriefe geben die Meinung des Einsenders….“ abgedruckt und dagegen ist auch nichts einzuwenden. Eigentlich aber sollte gerade die unzensierte Meinung der Leser in Ihrer Zeitung Niederschlag finden, das verstehe ich unter Pressefreiheit! Der Wert einer Zeitung wird immer auch nach dem Grad der Unabhängigkeit bemessen, das unterscheidet uns ja gerade von Veröffentlichungen in Diktaturen.

Ich überlasse es Ihnen, in welcher Form Sie eine Richtigstellung in der nächsten Ausgabe vornehmen und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

D. Hugenberg

(mit Herrn Eickmeyer zusammen Sprecher des Arbeitskreises für die Abschaffung der Hofabgabeklausel)

Die Antwort lautete:

Sehr geehrter Herr Hugenberg,

herzlichen Dank für die Rückfrage zu Ihrem Leserbrief.

Die Kürzung Ihres Leserbriefes musste einzig und allein aus Platzgründen erfolgen. Dieses Recht behält sich die Redaktion vor, wie auch aus dem Hinweis hervorgeht, den Sie zitieren. Das habe ich eben auch schon telefonisch mit Herrn Eckmeyer besprochen.

Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesundPatrick Liste
– Chefredakteur –

Mein Kommentar dazu:

Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

So wird mit den Lesermeinungen umgegangen! Warum wurden gerade dieser Absätze gekürzt? Wenn Sie sich die Seite anschauen, dann ist offensichtlich die darunterliegende Bannerwerbung der Provinzial wichtiger als die Meinung eines über 50 Jahre treuen Lesers!

Das wollte ich Ihnen doch mitteilenund Sie auffordern, schreiben Sie Leserbriefe, mischen Sie sich ein und lassen Sie sich nichts gefallen!

Viele Grüße auch von Herrn Eickmeyer

Ihr D. Hugenberg

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