Das Landessozialgericht in Darmstadt hat die Position der Kleinbauern in Deutschland gestärkt. In einem Verfahren gegen die Benachteiligung kleinbäuerlicher Betriebe in den turnusmäßig alle 6 Jahre stattfindenden Sozialwahlen hat das Gericht anerkannt, dass die kleinbäuerlichen Betriebe ein Wahlrecht haben und bei entsprechender Quote eigene Vertreter in die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entsenden dürfen, die sich dort gleichberechtigt zu den Großbetrieben für die sozialen Belange der Kleinbauern einsetzen. Damit haben sich die Kleinbauern erstmals gegen den Deutschen Bauernverband und dessen Politik zur Förderung der großbäuerlichen Agrarindustrie durchgesetzt. Die Kleinbauern erhalten damit die Chance, sich gegen das politische Konzept des Deutschen Bauernverbandes „Wachsen oder Weichen“ zur Wehr zu setzen.
Zu den kleinbäuerlichen Forderungen zählen unter anderem angepasste Beiträge in der Unfallversicherung für kleine Waldflächen, Leistungsanspruch auch bei privaten Arbeiten, wer BG-Beiträge bezahlt, muss auch bei Unfällen Leistungen bekommen, keine Rabattierung der Großbetriebe, die Besetzung des Vorstandes muss die Zusammensetzung der Mitglieder widerspiegeln usw.
Indem das Gericht unter dem Vorsitz der Richterin Forster vom ein 9. Senat entschieden hat, dass „das Vorgehen der SVLFG ein Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes darstellt, weil durch diese Vorgehensweise mehreren 100.000 Beziehern einer landwirtschaftlichen Altersrente das aktive und passive Wahlrecht genommen worden ist.
„Das Wahlverfahren war fehlerhaft, weil die Wahl ausschließlich im Zweig der Berufsgenossenschaft der SVLFG durchgeführt wurde. Dies war jedoch nach Vereinigung aller Versicherungszweige der SVLFG auf einen Träger zum 1.1.2013 nicht mehr möglich“ erklärte Rechtsanwältin Sieverdingbeck-Lewers (Telgte), die den Kläger Heinrich Eickmeyer (Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel) vertreten hat.
Die Revision wurde zugelassen. Es ist zu wünschen, dass diese Entscheidung ihren Niederschlag bereits im nächsten Jahr findet, denn in 2023 findet die nächste Sozialwahl statt.