Wie Sie wissen, wird am 31.05.2023 die Sozialwahl für die Vertreterversammlung der SVLFG als Briefwahl durchgeführt.
Unser Aktionsbündnis hat einen Flyer erstellt, der Ihnen alles Wissenswerte erklärt.
Wir rufen Sie in unserem Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel und alle anderen auf, an der Wahl teilzunehmen und die Liste 4 zu wählen. Dort stehen unsere Vertreter an oberer Stelle, um Ihre Interessen in der Vertreterversammlung in der bewährten Form durchzusetzen.
Alle Mitglieder der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind zur Wahl aufgerufen und erhalten in diesen Tagen einen Fragebogen, den Sie bitte umgehend ausfüllen und zum Absender zurückschicken. Nur dann haben Sie die Gewähr, dass Sie auch Ihren Wahlschein erhalten!
Wenn Sie keinen Fragebogen erhalten oder danach keinen Wahlschein von der SVLFG bekommen, bitten wir Sie doch, für uns bei Ihren Freunden und Nachbarn für die Liste 4 zu werben!
Bedauerlicherweise sind unsere landwirtschaftlichen Rentner, die nicht Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind, nach wie vor von der drittgrößten Wahl in Deutschland ausgeschlossen.
Das Bundessozialgericht hat unsere Klage abgewiesen und mit Urteil vom
13.10.2022 (Az. B 2 U 6/22 R) die Auffassung der SVLFG bestätigt, dass die von ihr vorgenommene Regelung nicht gegen Art. 3 des Grundgesetzes verstößt. Für uns bleibt unverständlich, warum diese Diskriminierung nach dem Antidiskriminierungsgesetz rechtens sein soll!
Wir haben deshalb gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Agrarsozialwahl beschlossen, die möglichen Rechtswege weiter zu gehen, um diese undemokratische Entscheidung aufzuheben.
Für diese Rechtsverfolgung bitten wir um Ihre finanzielle Unterstützung auf unser
Konto IBAN DE74 4825 0110 0008 0101 67
Bitte geben Sie unseren Bewerbern für die Vertreterversammlung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Ihre Stimme. Jede Stimme zählt! Wählt Liste 4 !