Der Streit um die Nachzahlung der Renten nach der Abschaffung der Hofabgabeklausel hört nicht auf!

Sehr geehrte Betroffene,

immer wieder hören wir Klagen, dass Rentennachzahlungen bei den Sozialgerichten eingeklagt werden müssen. Das ist ganz klar ein Versäumnis der Bundestagsabgeordneten der Koalition, die es vergessen hatten oder es nicht wollten, dass bei Abschaffung der Hofabgabeklausel im Qualifizierungschancengesetz verankert wird, dass die nicht gezahlten Renten nachgezahlt werden müssen. Nur so hätte man eine Gleichstellung erreichen können.

Einen ganz krassen Fall lesen Sie nachfolgend in unserem Schreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags:

“ 27.6.2020

Deutscher Bundestag                                                                                          per E-Mail
Petitionsausschuss

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Unsere Petition vom 11.2.2020

Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete,

mit Schreiben vom 11.2.2020 an das Abgeordnetenhaus des Deutschen Bundestages haben wir unsere obige Petition gesandt. Herr Albers war so freundlich und hat diese Petition mit Schreiben vom 14. Februar 2020 an Ihren Ausschuss weitergeleitet.

Da wir bis heute von Ihnen nicht einmal eine Eingangsbestätigung bekommen haben, möchten wir fragen, wann unsere Petition bei Ihnen eingegangen ist und was Sie damit bis heute gemacht haben.

Ihnen wird bekannt sein, dass das Bundesverfassungsgericht im Mai 2018 die Hofabgabeklausel für die Landwirtschaft als nicht gesetzeskonform eingestuft hat. Daraufhin wurde die Hofabgabeklausel ersatzlos gestrichen. Somit sollten die landwirtschaftlichen Rentner, die ihren Betrieb nicht abgeben konnten, weil sie keinen Hofnachfolger haben, ihre Renten nachgezahlt bekommen.

Leider müssen viele dieser Betroffenen aber vor den Sozialgerichten für die Nachzahlung ihrer Rentenansprüche gegen die SVLFG klagen.

Das ist gar nicht zu verstehen, denn damit behandelt man diese Gruppe ungleich gegenüber der Gruppe, die bei Rentenbeginn ihren Betrieb abgeben konnte und Rente beziehen konnte.

Ein besonders krasser Fall wird seit über einem Jahr beim Sozialgericht Freiburg verhandelt.

Die SVLFG stellt sich hier auf den Standpunkt, weil der Kläger 1993 das Verfahren im gegenseitigen Einvernehmen ruhend gestellt hat, seine Ansprüche seien verjährt!

Das ist ein unglaublicher Vorgang und verstößt gegen Treu und Glauben!

 Dass sich Behörden auf Verjährung berufen, ist unanständig und widerspricht allen bisherigen Grundsätzen.

 Dazu muss man wissen, dass die SVLFG maßgeblich vom Deutschen Bauernverband geführt wird!

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete und Mitglieder des Petitionsausschusses!

Der Betroffene hat in diesen Tagen seinen 94. Geburtstag gefeiert und ist tief enttäuscht, wie mit einem Rentner in dieser Situation umgegangen wird.

Zurzeit feilscht die SVLFG um einen 2.Vergleichsvorschlag!

Seit wann verjähren Rentenansprüche?

 Sie haben sicherlich alle noch die Worte von Herrn Minister Blüm im Ohr:

                                                          „ Die Renten sind sicher! “

Bitte setzen Sie sich ganz kurzfristig für diesen Rentner ein, damit er von seinen eingezahlten Pflichtbeiträgen die gesetzlichen Rentenzahlungen der landwirtschaftlichen Alterskasse noch erlebt.

 Es ist beschämend für unseren Sozialstaat, dass so etwas möglich ist !

 Gerne hören wir kurzfristig von Ihnen wieder und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel

Dietrich Hugenberg, Heinrich Eickmeyer “

 

Bitte sprechen Sie Ihre Bundestagsabgeordneten darauf an und fragen sie oder  ihn, ob sie oder er das so gewollt hat?

Im Übrigen schöne Grüße von Herrn Eickmeyer, er ist mit seinem  Zustand nicht  zufrieden, er kann aber mit dem Rollator kurze Strecken gehen und bekommt entsprechende Pflege.

Ihnen allen wünschen wir viel Gesundheit und kommen Sie gut durch die Corona Pandemie!

Viele Grüße

Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel

D. Hugenberg, H. Eickmeyer

 

 

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Mit freundlicher Empfehlung von Bauer Willi für Sie:

Bauer Willi (Dr. Willi Kremer-Schillings)

Impulsreferat vor der Bundestagsfraktion  CDU/CSU

Was ich der CDU schon immer mal sagen wollte…

Am 13.11. 2019 war ich von der CDU/CSU-Fraktion eingeladen, im Reichstag ein Impulsreferat zu halten.  (www.bauerwilli.com ,Video ab ca. min 4:00) Neben meiner persönlichen Meinung zur derzeitigen Agrarpolitik und zur aktuellen Situation in der Landwirtschaft habe ich mir auch Gedanken zu unserer Interessensvertretung gemacht.

Doch damit nicht genug: ich habe auch zahlreiche Lösungen vorgeschlagen. Protest alleine reicht nicht. Wer Dialog fordert, muss ins Gespräch kommen und – wenn er als Gesprächspartner ernstgenommen werden will – auch Vorschläge machen.

 

Klimawandel und Artensterben–anders betrachtet

Hohes Haus, wenn ich so an die Decke schaue, das dürften so um die 8 m sein.

Ich freue mich, heute das erste Mal in meinem Leben im Reichstag ein Referat halten zu dürfen. Und wenn ich damit fertig bin, eventuell auch das letzte Mal. Ich will mich nicht mit langen Vorreden aufhalten und Ihnen das Thema Klimawandel und Artensterben aus meiner Sicht, der eines Bauern, darlegen.

Das Klima in unserer Gesellschaft hat sich gewandelt: Der Ton ist rauer geworden, den ehemals großen Parteien verhagelt es eine Wahl nach der anderen, der Regierung weht der Wind ins Gesicht, kurz, das Klima wird kälter. Und wir Bauern? Uns ergeht es ähnlich. Wurden wir in der Nachkriegszeit noch als Retter gefeiert, weil wir immer neue Ertragsrekorde aufstellten, um die Bevölkerung zu ernähren, wird genau das heute kritisiert. Ernährung? Pah, brauchen wir nicht, heute muss es Naturschutz, Artenschutz, Tierschutz sein. Die Prioritäten haben sich verschoben, zumindest wenn man den urbanen Eliten glaubt. Als ich geboren wurde (1954) lebten auf diesem Planeten gerade mal 2,7 Milliarden Menschen. Für 2020 werden 7,7 Milliarden Menschen prognostiziert. Und jetzt eine wissenschaftliche Erkenntnis: 7,7 Milliarden minus 20 Millionen: Der Rest ist Landwirtschaft. Denn nur rund 20 Millionen Menschen hätten auf dem Planeten ausreichend Nahrung, wenn sie als Jäger und Sammler, also klimaneutral unterwegs wären. Wir Bauern sind also, etwas zynisch gesprochen, die Opfer unseres eigenen Erfolgs.

Wie fühle ich mich dabei? Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in einem Auto, das mit konstant 100 über die Autobahn fährt. So nach und nach zieht ihnen jemand die Handbremse an. Sie geben etwas mehr Gas, um das Tempo zu halten. Was passiert? Richtig, irgendwann beginnt es zu qualmen. Und an dem Punkt sind wir jetzt. Doch warum wird die Handbremse angezogen? Warum werden immer neue Forderungen und Gesetze auf den Weg gebracht? Die häufigste Antwort: weil die Gesellschaft es so will. Doch wer ist das „die Gesellschaft“? Wer vertritt diese? Sind es die demokratischen Parteien? Sind es die NGO ́s? Sind es die Medien?

Was ich seit Jahren beobachte: Irgendeine Organisation macht ein Fass auf, und alle setzen sich auf dieses Thema. Ein paar Beispiele: Nitrat: Ja, richtig, Deutschland hat ein Problem mit Nitrat. Richtig ist auch, dass mit Messstellen gearbeitet wird, die nicht repräsentativ sind. Richtig ist auch, dass nicht die Landwirtschaft alleine Verursacher ist. Zum Teil werden die Daten manipuliert, in jedem Falle aber so interpretiert, dass sie in das jeweilige Weltbild passen. (ich kann das in der Diskussion gerne weiter ausführen) Die Medien greifen die Nitratproblematik, die zudem noch sehr komplex ist, gerne auf und reden vom „verseuchten Trinkwasser“. Was für ein Unsinn, wir haben das beste Trinkwasser der Welt. Das Ergebnis dieser Kampagne: eine mehrfach geänderte Düngeverordnung. Ob das die Lösung ist?

Insektensterben: Ja, es gibt weniger Insekten. Ich habe mir die Mühe gemacht, mir das Krefelder Naturschutzgebiet zusammen mit einem seit langem dort wirtschaftenden Landwirt anzusehen. Ja, die Masse der Fluginsekten ist dort zurückgegangen. Aber nicht trotz des Naturschutzgebietes, sondern weil es zum Naturschutzgebiet wurde. Auch das kann ich gerne weiter ausführen.

Ergebnis dieser Kampagne: das Agrarpaket mit zahlreichen Maßnahmen. Doch wer kann sagen, ob das die Lösung ist? Glyphosat: Es gibt kaum ein Pflanzenschutzmittel, das eine so geringe Giftigkeit (Toxizität) aufweist wie dieser Wirkstoff. Es gibt bis heute, also nach 40 Jahren der Anwendung weltweit keinen einzigen belegten Fall, in dem er Krebs ausgelöst hätte. Trotzdem hat der IARC Recht, wenn er es in die Stufe 2 A einstuft. Und auch das BfR hat Recht, wenn er es „bei ordnungsgemäßer Anwendung“ als unbedenklich einordnet. Wenn Glyphosat verboten werden sollte, wird dies für die Umwelt einen größeren Schaden bedeuten als seine Anwendung. All das kann ich gerne später näher erläutern. Das Ergebnis der Kampagne um Glyphosat: Eine weitere Verschärfung der Gesetzgebung. Aber keine Lösungsvorschläge für uns Landwirte. Die Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen. Dabei habe ich Beispiele aus der Tierhaltung noch gar nicht erwähnt:

Kastration, Kupierverbot, Kastenstand, Anbindehaltung, Tiertransporte usw. Aber ich habe ja auch nur 15 Minuten. Und nein, ich bin kein durchgeknallter Lobbyist und von Monsanto gekauft. Mir ist aber bewusst, dass ich mit meinen Aussagen im Gegensatz zur veröffentlichten Meinung stehe. Ich bin aber auch Wissenschaftler. Ich höre immer wieder, besonders von NGO: „Landwirte sind ein Teil des Problems und ein Teil der Lösung.“ Aber stimmt das? Das hängt einzig und alleine vom Blickwinkel ab. Landwirtschaft ist und war immer ein Eingriff in die Natur. Ackerbau will keine Biodiversität, sondern Reinkulturen. Schweine bringen dann schnell ein hohes Schlachtgewicht, wenn sie bedarfsgerecht ernährt werden. Alles andere wäre Verschwendung von Ressourcen. So gesehen ist Landwirtschaft ganz generell immer ein „Problem“, denn sie dient nun mal der Nahrungsmitteierzeugung.

Das ist ihr ureigenstes Ziel seit Tausenden von Jahren. Kleinbauer in Afrika zu sein und Subsistenzwirtschaft zu betreiben ist nicht erstrebenswert, erst recht nicht für den Kleinbauern in Afrika. Er produziert Bio, weil er muss. Er kann die Betriebsmittel für eine höhere Produktion nicht bezahlen. Er ist arm und möchte zu mehr Wohlstand kommen. Ansonsten kommt er zu uns. Wir westlichen Landwirte haben unsere Produktionsverfahren optimiert, einige werden sagen, auf die Spitze getrieben. Aber warum? Weil sich der höhere Betriebsmitteleinsatz bei real sinkenden Erlösen immer noch gerechnet hat. Jetzt sollen wir zurückfahren. Das ist alleine schon ein mentales Problem. Ein bewusster Verzicht? Das Gas zurücknehmen? Langsamer fahren? Sprit sparen? Also Tempolimit für Landwirte? Schwierig zu erklären, oder? Vor allem dann, wenn es noch entschädigungslos passieren soll. Und dadurch, dass die immer neuen Verordnungen auch noch das letzte kleine Detail regeln wollen –oft vorbei an der praktischen Erfahrung von uns Landwirten-wird es auch nicht besser. Das frustriert.

Zurück zum Klimawandel: mit diesem schnellen gesellschaftlichen Klimawandel kommen wir Bauern nicht mehr zurecht. Vor allem auch deshalb nicht, weil sich die Bauern von der CDU/CSU-Fraktion verraten und verkauft vorkommen. Von der Splitterpartei SPD will ich gar nicht reden, die haben schon so genug Sorgen und versuchen, mit einem riskanten Überholmanöver-vorbei an den Grünen -ihr Glück. Da bleibt als Hoffnungsschimmer nur noch die wirtschaftsliberale FDP. Und eine Partei am rechten Rand, die alle Unzufriedenen und Unverstandenen einsammelt. Derzeit mit großem Erfolg, aber ohne Konzept.

Kommen wir zum zweiten Teil der Überschrift: Artensterben. Laut einer Studie der DZ Bank werden für 2040 nur noch 100.000 Betriebe prognostiziert. Zwei Drittel weniger als heute. Es ist eine geradezu unglaubliche Heuchelei aller Parteien aber auch aller NGO, uns Bauern weiterhin glauben zu machen, dass sie sich „für den Erhalt der bäuerlichen Familienbetriebe einsetzen“. Für wie dumm wollt ihr uns verkaufen? Übrigens haben wir nur deshalb so dicke Kartoffeln, weil wir so exzellent ausgebildet sind und alle technischen Raffinessen nutzen. Bei uns fahren schon heute autonome Fahrzeuge während andere noch darüber reden! Wenn aber jetzt das Heil in der Digitalisierung gesucht wird, dann kann das der bäuerliche Familienbetrieb einfach nicht mehr leisten. Höhere Auflagen erfordern neue Investitionen bei –im positiven Falle –gleichbleibenden Erlösen. Und das wusste schon die schwäbische Hausfrau: Wenn ich das Gleiche erlöse, aber mehr ausgebe, führt das in die Insolvenz. Außer man ist Bundesfinanzminister und druckt sich das Geld selbst. Was erwarte ich: Ehrlichkeit! Und zwar von allen Seiten. Von allen politischen Parteien, von den NGO, von den Medien.

Sagt uns einfach was ihr wollt, aber denkt auch immer gleich schon an die Zielkonflikte und Widersprüche, wenn man meint, das komplexe landwirtschaftliche Geschehen mit immer feiner ausformulierten Einzellösungen zu erfassen. Ihr wollt mehr Naturschutz? Können wir. Ich kann auch Hamster produzieren oder Schmetterlinge oder seltene Blumen. Kann ich alles. Aber wer bestellt, der bezahlt auch. Ich kann Hecken pflanzen, einen Forst anlegen oder auch einen Teich. Geht alles, kann ich alles. Aber eben nicht auf eigene Kosten. Die Lösung:

Macht Natur – und Artenschutz zum Betriebszweig. Sowie ich Zuckerrüben anbaue (wie lange noch ist fraglich) kann ich auch Naturschutz in meinem Betrieb integrieren. Langfristig planbar und mit ähnlichem

Deckungsbeitrag wie meine Kulturen. Wie das praktisch geht, zeigt das Vorgehen in den Niederlanden, in denen mehrere Betriebe in einer Gruppe dies realisieren. Ich kann das gerne später erläutern. Überhaupt sollte dem Kooperationsgedanken mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. In Wasserschutzkooperationen zum Beispiel arbeiten Bauern und Wasserwerker seit Jahrzehnten gut zusammen. Ganz ohne gesetzliche Regelungen und von Vertrauen geprägt. Ihr wollt CO2 speichern? Kann ich auch und mache ich auch. Ich habe den Humusgehalt in meinem Betrieb in den letzten Jahrzehnten um 30% erhöht und damit CO2 gebunden. Alles kostenlos, aus eigenem Interesse.

Damit ihr es gleich wisst: ich schreibe euch dafür zukünftig eine Rechnung. Öffentliche Leistung heißt öffentliches Geld. So wird ein Schuh draus. Ich überlege nur noch, wie ich euch die Sauerstoff-Produktion berechne. Ich werde da mal den wissenschaftlichen Beirat fragen, der ja immer für kluge Sprüche bekannt ist. Die Lösung: Wenn CO2-Emissionen Geld kosten, muss es für CO2-Bindung eine Gutschrift geben. Ist doch logisch, oder? Wer Moore vernässen will, muss den Betrieben eine Alternative aufzeigen. Oder sie enteignen und umsiedeln. Wir Landwirte sind die Lösung. Wir sind die einzige Branche weltweit, die die Wünsche der Bürger und Verbraucher erfüllen kann.

Wir können Naturschutz, wir können Artenschutz, wir können Tierwohl. Und nur wir können Klimaschutz im ganz großen Stil. Aber wir können das alles nicht zum Nulltarif, da stimmen uns sogar die NGO zu. Also sagt uns, was ihr wollt. Wir können alles. Noch einen kleinen Schlenker zum Bio-Landbau: in Österreich sind die Preise für Bio-Getreide in diesem Sommer um ca. 20% gefallen. Warum? Weil immer

mehr Betriebe auf Bio umsteigen. Wer mehr Bio möchte, muss sich zuerst um den Absatz kümmern. Eine Quote in den Raum zu stellen ist einfach unseriös. Nehmen Sie eine Kette: die macht nur Sinn, wenn man an ihr zieht. Oder haben Sie schon mal an einer Kette gedrückt? Staatliche Steuerung hat schon im Sozialismus nicht funktioniert. Also Hände weg vom Markt. Schaffen Sie Anreize, aber glauben Sie nicht, den Markt steuern zu können.

Was noch gesagt werden muss: Höhere Auflagen und Gesetze in Deutschland und der EU, gleichzeitig aber Freihandelsabkommen mit Ländern einzugehen, deren Produktionsweisen nicht unseren Standards entsprechen ist absurd. Das ist so, wie wenn das Auto mit angezogener Handbremse mit 3 Liter auf 100 km auskommen soll. Das geht nicht! Fragen Sie mal unsere Bundeskanzlerin, die hat Physik studiert. Die Lösung: Importe von Lebensmittel nur dann erlauben, wenn sie zu unseren Standards produziert wurden. Das gilt auch innereuropäisch. Sonderregelungen beim Pflanzenschutz, Düngung, Tierhaltung entweder für alle oder für keinen. So verstehe ich eine europäische Union. Noch was: Hört auf, euch ständig von den NGO treiben zu lassen. Eine Politik, die immer mehr nach der –oft vermeintlichen -Mehrheitsmeinung entscheidet und immer weniger mit dem Verstand und der Vernunft, wird auf Dauer scheitern. Demokratie bedeutet für mich, dem Volk aufs Maul zu schauen aber nicht nach dem Mund zu reden. Ja, Demokratie braucht Zeit. Nur die Diktatur ist schnell.

So, die meisten Gruppierungen habe ich jetzt verhauen. Fehlen nur noch unsere althergebrachten berufsständischen Vertretungen. Ich bin natürlich im Bauernverband. Und immer unwohler fühle ich mich und manchmal schäme ich mich auch. Wenn ich bei Google den Suchbegriff „Bauern fordern“ eingebe, bekomme ich rund 1,4 Millionen Ergebnisse!

Zum Vergleich: bei „Metzger fordern“ sind es rund 270.000. Und so ist auch das Bild, was wir Bauern in der Öffentlichkeit abgeben. Jammern und fordern, so wie es die Bauern immer gemacht haben. Und immer ist das Ende nahe. Leute, wir sind Unternehmer, wir unternehmen was. Wir sind Teil des Mittelstands, der Deutschland groß gemacht hat. Wir sind das Rückgrat der ländlichen Räume. Wir zahlen Steuern, wir investieren, wenn wir wissen oder zumindest glauben, dass unsere Unternehmen eine Perspektive haben, dass uns die Arbeit auch Spaß macht. Und zum Spaß gehört nicht nur das Geld sondern auch das Gefühl, etwas wert zu sein. Ja, auch Landwirte haben Gefühle. Unsere Verbände gehören dringend reformiert. Eine wirklich gute Interessensvertretung handelt proaktiv, geht auf die Kritiker zu, streitet sich mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen, geht nach vorne, aus der Deckung heraus, erarbeitet Lösungen, stellt diese öffentlich zur Diskussion und motiviert seine Mitglieder.

Wir brauchen Personen mit Herzblut, die für die Sache brennen und nicht Multifunktionäre, die sich offensichtlich mehr für das Wohlergehen anderer Sektoren interessieren als für die eigentlich zu vertretenden Menschen. Diese Personen müssen politisch und wirtschaftlich unabhängig sein. Wer Bauernpräsident in einem Bundesland ist, gleichzeitig ein Bundestagsmandat innehält und unzählige bezahlte Posten in Aufsichtsräten innehält, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem. Ich darf das sagen, ich bin seit langem Vorstandsmitglied einer Genossenschaft. Ehrenamtlich natürlich. Wir suchen übrigens dringend meinen Nachfolger.

So, ich hoffe, ich habe mich bei möglichst vielen hier im Saal unbeliebt gemacht. Sollte ich jemanden vergessen haben, soll er oder sie sich bitte melden. Ich kann das nachholen. Was ich von diesem Vortrag hier in diesem hohen Haus erwarte? Zuerst wollte ich mit einem alten orientalischen Sprichwort enden: „Die Hunde bellen, aber die Karawane zieht weiter“. Doch das ist mir zu negativ, denn ich hoffe doch, dass Sie das, was ich Ihnen heute mitgeben wollte, ein wenig nachdenklich gestimmt hat.

Und so möchte ich mit den Worten von Dag Hammersjköld enden: „Wenn der Weg unendlich scheint und plötzlich nichts mehr gehen will, gerade dann darfst du nicht zaudern“. Oder wie es der große deutsche Philosoph Lothar Matthäus einst so tiefgründig sagte: „Wir dürfen jetzt nicht den Sand in den Kopf stecken“.

Vielen Dank!

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Das Jahr 2019 neigt sich dem Ende entgegen, Weihnachten steht vor der Tür und ganz schnell sind wir in dem neuen Jahr 2000 angekommen.

Wir möchten diese Gelegenheit wahrnehmen, allen Unterstützern und Streitern für die Abschaffung der Hofabgabeklausel frohe Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr zu wünschen!

 Nun ist es schon wieder mehr als ein Jahr her, dass das Bundesverfassungsgericht unser Rechtsempfinden in Sachen Hofabgabeklausel bestätigt hat:

  1. Die Koppelung einer Rente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs greift in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 GG ein.
  2. Die Pflicht zu einer solchen Hofabgabe wird verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind.
  3. Darüber hinaus darf die Gewährung einer Rente an den einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des anderen Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden. (Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 2008)

Auszugsweise heißt es weiter:

Insgesamt ist die angegriffene Regelung infolge der mit den vorliegenden Verfassungsbeschwerden nicht angegriffenen Änderung des Paragraf 21 Abs. 9 ALG zum 1. Januar 2016 durch Art. 3 Nummer 3 d) des Gesetzes zur Änderung des zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften vom 21. Dezember 2015 unzumutbar geworden…..

Für unzumutbar allerdings halten wir gerade nach über einem Jahr, dass viele Betroffene trotz dieses eindeutigen Urteils des höchsten deutschen Gerichtes bei den Sozialgerichten für die Nachzahlung der ausstehenden Renten klagen müssen und die SVLFG sich in jedem Fall „mit Händen und Füßen“ und mit zum Teil weit hergeholten Argumenten gegen eine Rentennachzahlung sträubt.

Ganz zu schweigen von der berechtigten Forderung der Betroffenen, die nachgezahlten Beträge verzinst zu bekommen.

Geradezu unmenschlich wird einer unserer ältesten Arbeitskreismitglieder (93 Jahre) von der SVLFG vor dem Sozialgericht behandelt. Die landwirtschaftliche Alterskasse verweigert ihm die Nachzahlung der Rente mit der Begründung, die Ansprüche seien verjährt! Diese Idee kam dem Sachbearbeiter offensichtlich, nachdem die damalige Klage in beiderseitigem Einvernehmen vor Gericht für ruhend erklärt worden ist und jetzt erst wieder aufgenommen wurde. Das Gericht betrachtet diese Darstellung momentan skeptisch, aber wer weiß, wie das noch endet.

Unsere Appelle an den Vorstand der SVLFG, an das Bundesaufsichtsamt, die Agrarsprecher im Bundestag und an den Bundespräsidenten, diese unmenschliche Behandlung einzustellen und endlich die Rente nachzuzahlen, blieben ohne Erfolg!

Man kann nur alle, die dieses lesen und mit der Alterskasse zu tun haben, auffordern, nach Möglichkeit keine Mitgliedschaft in dieser Zwangskasse einzugehen.

Zusammen mit der Erfahrung, dass diese unsere landwirtschaftliche Sozialversicherung in der letzten Sozialwahl ca. 600.000 landwirtschaftliche Rentner nicht zu dieser Wahl zugelassen hat, kann man nur wünschen, dass diese vom Deutschen Bauernverband majorisierte Organisation möglichst bald aufgelöst wird.

Unsere Klage gegen diese Sozialwahl werden wir selbstverständlich weiterverfolgen. Unser Arbeitskreis besteht weiter und steht Ihnen, soweit wir dazu in der Lage sind, mit Rat und Tat auch im neuen Jahr zur Verfügung.

Ihnen allen übermittele ich die besten Grüße von Herrn Eickmeyer, dem es den Umständen entsprechend gut geht. Er kann sich mit dem Rollator bewegen und telefoniert auch schon mal wieder!

Bleiben Sie an unserer Seite!

Es grüßen Sie herzlichst der

Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel

Heinrich Eickmeyer, Dietrich Hugenberg

 

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Sehr geehrte Mitglieder unseres Arbeitskreises für die Abschaffung der Hofabgabeklausel,

wir haben uns lange nicht gemeldet und in der Zwischenzeit ist viel passiert!

Die Hofabgabeklausel ist nach 61 Jahren (!) endlich durch das Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt worden. Wir haben dazu ca. zehn Jahre gebraucht.

Das ALG wurde daraufhin vom Bundestag entsprechend geändert, sodass die SVLFG seit Anfang des Jahres mit der Nachzahlung der ausstehenden Renten begonnen hat. Leider ist diese Nachzahlung noch nicht überall erfolgt, weil die Alterskasse sich gerichtlich mit Händen und Füßen gegen jede Auszahlung wehrt. Besonders schlimm ist das für diejenigen, die über 80 oder gar über 90 Jahre alt sind. Werden diese Verfahren mutwillig verzögert? (Wir wissen von einem Fall, da nutzt die SVLFG grundsätzlich die vom Gericht festgesetzten vier Wochen aus, bevor sie entsprechende Stellungnahmen abgibt. Warum wird hier nicht zum Wohl der Betroffenen möglichst schnell gehandelt? Schließlich sind es auch jahrzehntelang Mitglieder der Alterskasse gewesen. Das Gleiche gilt für die Verzinsung dieser Nachzahlungen. Die SVLFG stellt sich auf den Standpunkt, dass dafür eine neue Klagewelle erforderlich ist. Die ersten Klagen liegen nun bei den Sozialgerichten vor, was wir als ausgesprochenes Ärgernis ansehen. Aus diesem Grunde haben wir wiederholt sowohl Bundestagsabgeordnete als auch das Landwirtschaftsministerium, das Sozialministerium, das Bundesversicherungsamt Bonn als Aufsichtsbehörde der SVLFG und die SVLFG angesprochen und angeschrieben, um diese neue Klagewelle zu vermeiden. Wir stehen in Kontakt mit dem Vorstand der SVLFG mit Herrn Empl, der sich aber nicht traut, in eigener Verantwortung diese Verzinsung bei den Sachbearbeitern in Auftrag zu geben. Es passt in das allgemeine Bild unserer berufsständischen Sozialversicherung, dass alle Ansprüche von Mitgliedern in dieser Sache dort eingeklagt werden müssen. Das führt dazu, dass die SVLFG immer mehr an Reputation verliert.

So behandelt man seine Mitglieder nicht, zumal dieses Unrecht höchstrichterlich bestätigt wurde!

Immer mehr Landwirte versuchen deshalb eine Pflichtversicherung bei der SVLFG zu umgehen und wir können das nur unterstützen. Wenn Sie Probleme in diesen Angelegenheiten haben, schreiben Sie uns, vielleicht können wir helfen.

Herr Eickmeyer lässt aus der Reha herzlich grüßen, mittlerweile kann er mit dem Rollator wieder einigermaßen gehen und hofft, Anfang des kommenden Monats nach Hause zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Eickmeyer, Dietrich Hugenberg

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Heute ist für uns Bauern und alle Deutschen ein bedeutender Tag.docx23.5.2019

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Heute möchten wir Sie einmal auf einen interessanten Artikel aufmerksam machen, der vieles in Sachen Insektenschwund gerade rückt. Gefunden bei Bauer Willi, der uns den Abdruck erlaubt

Weniger Insektenmasse aber mehr Vielfalt.docx10.3.19

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ACHTUNG ! Landwirtschaftliche Alterskasse versucht als Beklagte, die den Prozess verloren hat, Vergleiche über Anwaltskosten abzuschließen!

Vor einigen Tagen hörten wir aus dem Raum Würzburg von folgendem Fall:

Gegen den ablehnenden Renten-Bescheid der landw. Alterskasse klagte ein Landwirt, das Sozialgericht stellte das Verfahren ruhend, um die Entscheidung des BVerfG zur Hofabgabeklausel abzuwarten.

Jetzt, wo die Alterskasse verloren hat, bietet sie dem Landwirt einen Vergleich über die Prozesskosten dergestalt an, dass die Hälfte von der Alterskasse übenommen wird, wenn der Landwirt den Rechtsstreit für beendet erklärt!

So eine Unverfrorenheit ist doch nicht mehr zu überbieten!

Die Beklagte hat selbstverständlich sämtliche Kosten zu tragen, wenn sie verloren hat, daran gibt es doch keinen Zweifel! Im Gegenteil, der Landwirt hat Anspruch auf Nachzahlung der Rente zuzüglich Zinsen!

Lassen Sie sich bei Anwälten beraten, bevor Sie irgendeine Entscheidung treffen.

Unsere Anwältin und Notarin Frau Sieverdingbeck-Lewers aus dem Büro Meisterernst, Düsing, Manstetten in Münster , die uns mit über 10 Fällen beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich vertreten hat, kann Ihnen ebenfalls vielleicht helfen.

Mail:sieverdingbeck@meisterernst.de  Tel. 0251 52091-48

Schreiben Sie uns, wenn Sie glauben, ungerecht behandelt zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel

D. Hugenberg, H. Eickmeyer

 

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Die Hofabgabeklausel ist nun Geschichte, fühlen Sie sich von der landw. Alterskasse bei der Rentengewähr nicht richtig behandelt, lassen Sie uns das wissen. Vielleicht können wir helfen: Kontakt: Fax 05754 328 oder Email d.hugenberg@rohbraken.de

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Der Druckfehlerteufel war am Werk: Die unten stehende Faxnummer ist falsch! Richtig muss es heißen: Fax 05754 236

Der Mitgliederbrief des lippischen landwirtschaftlichen Hauptvereins Herford im Dezember 2018 führt auf Seite 2 unter dem Stichwort Hofabgabeklausel aus:

„Die Hofabgabeklausel ist nun endgültig gefallen. Als erste Reaktion konnte der Sozialversicherungsträger wegen fehlender Rechtssicherheit keine Rentenbescheide mehr erstellen. Es ist dem Ehrenamt der Sozialversicherung zu verdanken, dass dann zunächst vorläufige Bescheide erstellt wurden, die nach Vorliegen der Rechtsgrundlagen durch endgültige Bescheide ersetzt werden. Hier noch einmal mein persönlicher Dank an die ehrenamtlichen, die eine solche Entscheidung trotz eventueller Haftungsfragen gefällt haben! Ein Angestellter könnte und dürfte dieses so nie durchführen-wir dürfen nicht müde werden, tüchtige Leute zu finden.“

Diese Darstellung hat uns zu einem Schreiben an den LLHV und WLV mit nachfolgendem Wortlaut veranlasst:

„Sehr geehrter Herr Hagedorn,

als langjährige Mitglieder des Hauptvereins erlauben wir uns, zu Ihren Ausführungen zur Hofabgabeklausel etwas zu sagen:

Seit neun Jahren haben wir uns auf allen Ebenen für die Abschaffung der grundgesetzwidrigen Hofabgabeklausel eingesetzt. Viele Fahrten nach Berlin und Gespräche mit allen Bundestagsparteien waren erforderlich, um unsere Gesprächspartner für diese nicht mehr zeitgemäße Regelung zu sensibilisieren.

Auch Sie hatten wir, wie den WLV und den Deutschen Bauernverband um Gespräche gebeten, die von Ihnen und von Verbandsseite bis auf einige Ausnahmen immer abgelehnt wurden.

Unsere Arbeitskreismitglieder haben daneben rechtliche Schritte unternommen, die nunmehr in über zehn Verfahren beim Bundesverfassungsgericht endlich zum Erfolg geführt haben. Ohne diese gerichtliche Klärung durch alle Instanzen würden die Ungleichbehandlung bis heute nicht beseitigt!

Nun zu Ihrem Beitrag Hofabgabeklausel:

Beim genauen Lesen der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts ist festzustellen, dass das höchste deutsche Gericht im ALG lediglich eine Voraussetzung für nicht anwendbar erklärt hat, nämlich die Abgabe des Betriebes. Die beiden anderen Voraussetzungen zur Rentengewähr wurden ausdrücklich als weiter wirksam bezeichnet. Damit war und ist das Gesetz weiter anwendbar.

Die SVLFG hat dagegen eine fehlende Rechtssicherheit daraus konstruiert und deshalb keine Rentenbescheide mehr erstellt. Eine nachvollziehbare rechtliche Begründung gibt es bisher nicht. Nur der massive öffentliche Protest der Betroffenen und der Politik führte zur Erstellung von vorläufigen Bescheiden. Man muss den Eindruck haben, dass dahinter eine Taktik steckte.

Nach der endgültigen Streichung aller Passagen im ALG, die die Abgabeverpflichtung betrafen, haben Bundestag und Bundesrat die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Ihr Lob an die ehrenamtliche Führung der SVLFG können wir nicht nachvollziehen, denn mit dem Richterspruch war eigentlich alles klar!

Offensichtlich haben weder die SVLFG, noch die Bauernverbände, noch die CDU/CSU mit einer solchen Entscheidung gerechnet, obwohl der Rechtsstreit schon lange bekannt war.

Wir hoffen nun auf eine schnelle und geräuschlose Auszahlung der ausstehenden Rentenbeträge, damit die Betroffenen endlich zu ihrem Recht kommen.

Von Ihnen erwarten wir, dass Sie sich, wie auch der Bauernverband verstärkt um die Nöte dieser Betroffenen kümmern, denn schließlich sind es auch Ihre Mitglieder.

 

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel

Heinrich Eickmeyer, Dietrich Hugenberg

 

 

 

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Presseerklärung 28.11.18.doc 2

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