Vor einigen Tagen hörten wir aus dem Raum Würzburg von folgendem Fall:
Gegen den ablehnenden Renten-Bescheid der landw. Alterskasse klagte ein Landwirt, das Sozialgericht stellte das Verfahren ruhend, um die Entscheidung des BVerfG zur Hofabgabeklausel abzuwarten.
Jetzt, wo die Alterskasse verloren hat, bietet sie dem Landwirt einen Vergleich über die Prozesskosten dergestalt an, dass die Hälfte von der Alterskasse übenommen wird, wenn der Landwirt den Rechtsstreit für beendet erklärt!
So eine Unverfrorenheit ist doch nicht mehr zu überbieten!
Die Beklagte hat selbstverständlich sämtliche Kosten zu tragen, wenn sie verloren hat, daran gibt es doch keinen Zweifel! Im Gegenteil, der Landwirt hat Anspruch auf Nachzahlung der Rente zuzüglich Zinsen!
Lassen Sie sich bei Anwälten beraten, bevor Sie irgendeine Entscheidung treffen.
Unsere Anwältin und Notarin Frau Sieverdingbeck-Lewers aus dem Büro Meisterernst, Düsing, Manstetten in Münster , die uns mit über 10 Fällen beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich vertreten hat, kann Ihnen ebenfalls vielleicht helfen.
Mail:sieverdingbeck@meisterernst.de Tel. 0251 52091-48
Schreiben Sie uns, wenn Sie glauben, ungerecht behandelt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel
D. Hugenberg, H. Eickmeyer
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